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Taschenmesser – was ist erlaubt und was nicht?

Messerrecht in Deutschland

Da das Messerrecht in Deutschland recht kompliziert und bisweilen sogar etwas undurchsichtig sein kann tritt bei interessierten schnell Verwirrung auf. Der folgende Artikel soll aufklären, weist allerdings deutlich darauf hin einen Polizisten oder Anwalt zur Rate zu ziehen um vollständige Sicherheit dabei zu haben ob das gewählte Messer erlaubt ist, gerade weil das Thema verwirrend sein kann. In den meisten Fällen stehen diese gerne hilfsbereit zur Seite.

Wir werden hier darauf eingehen welche Unterschiede es im deutschen Waffenrecht gibt, welche Eigenschaften dazu führen können dass das gewählte Messer erlaubt, teilweise erlaubt, oder gar nicht erlaubt ist.

Wie werden Waffen Definiert?

Per Definition im deutschen Waffenrecht sind Waffen dann Waffen wenn sie zweckmäßig dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrhaltung von Menschen bestimmt sind herabzusetzen oder gänzlich zu beseitigen. Es ist allerdings möglich das Ausnahmen im Gesetz genannt werden.

Siehe hier: Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Waffengesetzes, das besagt das Waffen Tragbare Gegenstände sein müssen. Des weiteren müssen diese die Möglichkeit bieten die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Außerdem fallen in dieses Gesetz auch Gegenstände die oben bereits genanntes Kriterium im Waffenrecht erfüllen ohne dafür bestimmt zu sein, das wird meist durch deren Handhabung, Beschaffenheit und Wirkungsweise erzielt.

Verbotene Waffen im Waffenrecht

Alle Gegenstände die unter die oben genannte Definition fallen, z.b Springmesser, Taschenmesser, Automatikmesser, Butterflymesser, Faustmesser, versteckte Klingen, Wurfsterne, und Messer mit einer Klingenlänge von über 8,5cm, ebenso wie jene die Beidseitig geschliffen sind.

Jegliche Herstellung und Nutzung dieser Gegenstände wird unter Strafe gestellt, außer man kann eine Ausnahmeregelung vorweisen.

Bei Unsicherheiten ist auch ein Blick in die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes zu Empfehlen.

Erwerb unter 18 Jahren

Die Regelung des Waffenrechts wird ergänzt von der verpflichtenden Volljährigkeit, sind beide Voraussetzungen erfüllt dürfen die Waffen erworben werden.

Außerdem greift bei Waffen mir feststehender Klinge über 12cm das Führungsverbot gemäß § 42a Waffengesetz. Ausgenommen Hiervon sind z.b Tauchermesser, Schnitzmesser und Taschenmesser. Auch Theater und Filmutensilien fallen unter die Ausnahme, müssen allerdings in verschlossenen Behältnissen Transportiert werden.

Freier Erwerb, freies Mitführen, freies Besitzen

Bei allen anderen Messern die nicht unter die oben genannten Definitionen und Einschränkungen fallen ist der Erwerb, Besitz und das Mitführen problemlos möglich. Auch alle Messer unter 12cm fallen unter vorangegangene Kategorie. Ausnahmen bilden hier nur Messer mit feststehender Klinge.

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